Weil Sie Ihre Familie kennen. Jetzt Schenkungs- und Erbschaftsfragen klären.
Kluge Unternehmer denken voraus. Jetzt Vermögens- und Nachfolgefragen klären.
Leistungen Anwalt Erbrecht
Testament

Die gesetzliche Erbfolge führt fast immer zu ungewollten Ergebnissen. Ein Testament stellt sicher, dass ihr letzter Wille nach Ihren Vorstellungen umgesetzt wird.
Leistungen Anwalt Erbrecht
Schenkung

Durch lebzeitige Schenkungen können Sie steuerliche Freibeträge mehrfach nutzen und gegebenenfalls ungewollte Pflichtteilsansprüche reduzieren.
Leistungen Anwalt Erbrecht
Unternehmensnachfolge

Besser früher an später denken: Bei Unternehmensübertragungen steht der Fortbestand des Unternehmens sowie die Steuerersparnis im Fokus.
Leistungen Anwalt Erbrecht
Pflichtteil

Selbst wenn man enterbt ist, steht einem die Hälfte des gesetzlichen Erbteils zu. Es gilt klug vorzugehen, um den Pflichtteil entweder zu sichern oder bestmöglich zu reduzieren.
Leistungen Anwalt Erbrecht
Testamentsvollstreckung

Als zertifizierter Testamentsvollstrecker helfe ich, den Willen des Verstorbenen umzusetzen und den Familienfrieden zu wahren.
Leistungen Anwalt Erbrecht
Erben-Begleitung

Nach dem Tod eines lieben Menschen muss einiges geregelt werden. Um den Erben Raum zum Trauern zu geben, kümmere ich mich gerne um alles, was geregelt werden muss.
Leistungen Anwalt Erbrecht
Vollmacht

Vorsorgevollmachten helfen sowohl Unternehmern als auch Privatpersonen, dass im Fall der Fälle wichtige Entscheidungen in ihrem Sinne getroffen werden, auch wenn sie gerade nicht selbst entscheiden können.

Einfach unbeschwert schenken und vererben.

Was du heute kannst besorgen, das verschiebe nicht auf morgen. Ich helfe Ihnen, Ihre persönlichen Angelegenheiten in den Bereichen Erbschaft, Schenkung sowie Unternehmensnachfolge zu regeln. Einfach und entspannt. Damit Sie unbeschwert Ihr Leben leben können.
Rechtsanwalt Ingolstadt
Ich helfe, alles zu regeln.
Die Regelung von Erbschaft, Schenkung und Unternehmensnachfolge ist komplex und miteinander verbunden. Als Fachanwalt für Erbrecht ist es mir wichtig, in ausführlichen Gesprächen ein individuelles Konzept für Sie zu erstellen, das alle rechtlichen Anforderungen vollumfänglich erfüllt. Sie teilen mir Ihre Wünsche mit, und ich kümmere mich um den Rest.
schenken vererben Anwalt Leistung Testament

Frühzeitig vorgesorgt.

Niemand denkt gerne an seinen oder den Tod seines Partners. Doch wer sich frühzeitig um die Erbschaftsregelung kümmert, kann befreit sein Leben leben. Dies können Sie beispielsweise mittels eines Testaments erreichen. Ein Testament kann handschriftlich errichtet werden oder mittels eines Notars.

Mein Vorteil ist, dass ich als ehemaliger Notariatsangestellter mich sowohl in der Gestaltung von Testamenten auskenne, als auch als Anwalt die Streitpunkte kenne, welche nach dem Tod mangels unklarer Regelungen entstehen können.

schenken vererben Anwalt Leistung Schenkung

Schenken mit warmer Hand.

Auch vor Ihrem Tod können Sie zu Lebzeiten mittels Schenkungen Vermögen auf die Nachkommen übertragen und dadurch Ihre Vermögensnachfolge regeln. Zur mehrmaligen Ausnutzung von Freibeträgen empfiehlt es sich damit frühzeitig zu beginnen. Sofern gewollt, sorge ich dafür, dass Sie dennoch in den Genuss der weitergegebenen Vermögenswerte kommen und im schlimmsten Fall sich auch wieder holen können.

Ein weiterer Grund der Schenkungen zu Lebzeiten kann jedoch auch darin liegen, den gesetzlichen Pflichtteilsanspruch zu reduzieren.

schenken vererben Anwalt Leistung Unternehmensnachfolge

Unternehmensfortbestand sichern.

Kennen Sie den Satz: Gesellschaftsrecht bricht Erbrecht? Nein? Dann geht es Ihnen wie vielen anderen. D.h., auch wenn Sie Regelungen im Testament getroffen haben und diese nicht mit den Regelungen aus Gesellschaftsvertrag oder aus Gesellschafsrecht übereinstimmen, läuft die Regelung im Testament ins Leere.

Durch eine rechtzeitige Nachfolgeplanung wird sichergestellt, dass das Unternehmen auch nach dem Ausscheiden des bisherigen Inhabers erfolgreich weitergeführt wird. Eine geregelte Nachfolge minimiert Unsicherheiten sowohl bei Mitarbeitern als auch bei Geschäftspartnern ermöglicht etwaige Kandidaten gründlich einzuarbeiten und sicherzustellen, dass er oder sie bestens auf die Übernahme vorbereitet ist.

schenken vererben Anwalt Leistung Pflichtteil

Familienstreit vermeiden.

Es ist wichtig, sich frühzeitig mit dem Pflichtteil auseinanderzusetzen, da dieser auch bei Enterbung mindestens die Hälfte des gesetzlichen Erbteils beträgt. Nur in Ausnahmefällen kann der Pflichtteil entzogen werden. Durch gezielte Planung kann der Erblasser verhindern, dass das Familienvermögen unnötig zersplittert wird, und sicherstellen, dass wichtige Vermögenswerte erhalten bleiben. Eine frühzeitige Regelung des Pflichtteils minimiert das Risiko von Erbstreitigkeiten und schafft klare Verhältnisse.

Das Vermögen wird gemäß der Wünsche des Erblassers verteilt und der gesetzliche Pflichtteilsanspruch berücksichtigt. Zudem kann ein Pflichtteilsverzicht, oft im Rahmen von Schenkungen, den schutzbedürftigen längerlebenden Partner vor hohen Zahlungen schützen, die manchmal den Verkauf des Familienheims erzwingen könnten.

schenken vererben Anwalt Leistung Testamentsvollstreckung

Testament vollstrecken.

Nach deutschem Recht ist der Testamentsvollstrecker eine Person, die vom Erblasser beauftragt wurde, die letztwilligen Verfügungen auszuführen. Die Aufgaben können vielfältig sein. Nicht nur den Nachlass abzuwickeln, sondern auch das Vermögen über bestimmte Jahre, beispielsweise bei minderjährigen Kindern, zu verwalten oder auch Unternehmen weiterzuführen, können u.a. Aufgaben des Testamentsvollstreckers sein. Ich berate Sie umfassend rund um das Thema Testamentsvollstreckung und begleite als Testamentsvollstrecker den gesamten Prozess – auch bei bereits laufenden Testamentsvollstreckungen.

schenken vererben Anwalt Leistung Erbenbegleitung

 Nachlassabwicklung leicht gemacht.

Neben der Trauer bringt der Tod viel Arbeit mit sich, nicht nur in rechtlicher sondern auch in tatsächlicher Hinsicht. Wenn Sie kein Fachmann sind, ist man schnell und leicht überfordert. ich Begleite Sie gerne bei allem, sei es die Erbauseinandersetzung, Vermächtniserfüllung usw.

schenken vererben Anwalt Leistung Vollmacht

Nicht nur für den Tod rechtzeitig vorsorgen.

Nicht nur für den Todesfall vorzusorgen ist wichtig, sondern auch für den Fall wenn Sie keine wirksame Erklärung abgeben können. Durch Krankheit oder Unfall können Sie geschäftsunfähig werden.

Um zu gewährleisten, dass auch in diesen Momenten alles in Ihrem Sinne weiterläuft empfiehlt es sich entsprechend Vorsorge zu treffen. Lassen Sie sich vollumfänglich zu den Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung, Unternehmervollmacht oder auch Sonderrechtsverfügungen beraten

Kundenrezensionen

Fachanwalt für Erbrecht und zertifizierter Testamentsvollstrecker

Planen Sie Ihre Zukunft und die Ihrer Familie – jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um sich mit dem Thema Erben und Schenken zu befassen. Vermeiden Sie ungewollte Erbfolgen, steuerliche Nachteile und familiären Streit durch rechtzeitige Entscheidungen. Als Fachanwalt für Erbrecht unterstütze ich Sie dabei, Ihre Wünsche klar und rechtssicher zu gestalten. Mit Fingerspitzengefühl und Fachkompetenz nehme ich mir die Zeit, die es braucht, um Ihren Fall umfassend zu prüfen und für Sie eine individuelle, passende und beste Lösung für Sie zu finden. Ich freue mich auf Sie.

Ihr Tobias Langer

Kontaktieren Sie mich.

Ihr Weg zur unbeschwerten Vermögensübertragung beginnt hier. Schildern Sie mir Ihren Fall im Kontaktformular.

Alternativ rufen Sie mich gerne unter +49(0) 841- 93 44 99 an. Gemeinsam finden wir einen passenden Termin, auch kurzfristig.
Sollte ich im Gespräch sein, hinterlassen Sie mir eine Nachricht. Ich rufe Sie baldmöglichst zurück.

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    Sprechzeiten

    Montag – Freitag 09:00 – 17:00 Uhr
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    FAQ

    Egal, ob persönlich oder digital, mit ihren Fragen rund um die Themen Erbrecht und Nachfolge sind Sie bei mir richtig. Ich kümmere mich um alle juristischen Aufgaben und übernehme ebenfalls die bürokratische Abwicklung.

    Gesetzliches Erbrecht

    Wenn der Erblasser kein Testament hinterlässt, greift das gesetzliche Erbrecht. Dies bedeutet, dass das Vermögen des Verstorbenen nach bestimmten gesetzlichen Regeln auf die Verwandten aufgeteilt wird. Die Reihenfolge der Erben richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad – zuerst erben Ehepartner und Kinder, dann weiter entfernte Verwandte wie Eltern oder Geschwister.

    Der gesetzliche Erbteil wird durch den Verwandtschaftsgrad bestimmt. Kinder erben gleichmäßig, wenn es keine andere Regelung gibt. Ehegatten haben unter bestimmten Bedingungen ebenfalls Anspruch auf einen Teil des Erbes. In komplexeren Fällen wird der Erbteil durch den Anteil des Nachlasses und das bestehende Güterrecht berechnet.

    Pflichtteil

    Der Pflichtteil ist ein gesetzlich festgelegter Anteil am Erbe, den bestimmte Personen erhalten, auch wenn sie im Testament nicht berücksichtigt wurden. Anspruch auf den Pflichtteil haben grundsätzlich Kinder, Ehegatten und in einigen Fällen auch Eltern des Erblassers.

    Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Er wird auf Basis des Nachlasses berechnet, also des gesamten Vermögens, das der Erblasser hinterlassen hat. Vom Nachlass werden jedoch bestimmte Schulden und Lasten abgezogen.

    Ja, der Pflichtteil kann entzogen werden, wenn der Pflichtteilsberechtigte dem Erblasser gegenüber ein schweres Fehlverhalten begangen hat, wie z.B. grobe Undankbarkeit. In solchen Fällen muss der Erblasser dies jedoch klar im Testament festhalten.

    Ein Pflichtteilsberechtigter kann auf seinen Anspruch auf den Pflichtteil freiwillig verzichten. Dies kann in einem Pflichtteilsverzichtsvertrag geschehen, der notariell beurkundet werden muss, um rechtswirksam zu sein. Ein solcher Verzicht ist endgültig und kann nur unter sehr engen rechtlichen Voraussetzungen rückgängig gemacht werden. Der Verzicht kann in einem separaten Vertrag oder als Teil eines Erbvertrages geregelt werden.

    Der Pflichtteilsverzicht ist insbesondere dann von Interesse, wenn Erblasser und Erben eine einvernehmliche Lösung suchen oder eine bereits festgelegte Erbfolge ohne Konflikte umsetzen wollen. Dabei ist zu beachten, dass ein Pflichtteilsverzicht keine Auswirkungen auf andere gesetzliche Erbansprüche hat und nur den Pflichtteilsanspruch betrifft.

    Testamente

    Handschriftliches Testament

    Ein handschriftliches Testament muss vollständig vom Erblasser eigenhändig geschrieben und unterschrieben werden. Häufig wird ein solches Testament nach einer rechtlichen Beratung oder Vorlage von einem Anwalt geschrieben, jedoch muss es vom Erblasser selbst handschriftlich verfasst bzw. abgeschrieben werden. Es empfiehlt sich, auch hier auf die Formulierung und Klarheit zu achten, da rechtliche Unklarheiten die Wirksamkeit beeinträchtigen können.

    Notarielles Testament

    Ein notarielles Testament wird vor einem Notar verfasst und beurkundet. Dies stellt sicher, dass das Testament formell korrekt ist und keine Fehler in der Form oder im Inhalt vorliegen. Ein solcher Vertrag bietet dem Erblasser die Sicherheit, dass das Testament auch im Erbfall problemlos anerkannt wird und schützt vor späteren Anfechtungen aufgrund formaler Mängel.

    Das Berliner Testament

    Das Berliner Testament ist eine beliebte Form des Testaments für Ehegatten, die sich gegenseitig als Alleinerben einsetzen. In diesem Testament erklärt der erste Ehegatte den anderen zum Alleinerben, sodass dieser nach dem Tod des ersten Ehepartners den gesamten Nachlass erhält.

    Nach dem Tod des zweiten Ehepartners wird das Vermögen an den Schlusserben übergeben, der bereits im Testament benannt wird. Der Schlusserbe wird typischerweise aus den Kindern oder anderen Verwandten des Paares bestehen.

    Ein wichtiger Aspekt des Berliner Testaments ist, dass es die Erbenbindung beinhaltet – der zweite Ehepartner kann das Testament grundsätzlich nicht ändern, da es zugunsten des überlebenden Ehepartners und des Schlusserben bindend ist. Dieses Modell bietet sowohl den überlebenden Ehegatten als auch den späteren Erben eine klare rechtliche Struktur.

    Ein rechtssicheres Testament sollte eindeutig und unmissverständlich formuliert sein. Achten Sie darauf, dass es alle relevanten Informationen enthält (z.B. Erben, Vermögensaufteilung) und dass keine widersprüchlichen Formulierungen vorkommen. Es empfiehlt sich, das Testament entweder notariell beurkunden zu lassen oder es handschriftlich zu verfassen und an einem sicheren Ort aufzubewahren.

    Ja, ein Testament kann jederzeit geändert oder widerrufen werden. Dies muss klar dokumentiert und im besten Fall durch eine notarielle Beurkundung oder eine neue handschriftliche Fassung erfolgen. Ältere Versionen eines Testaments verlieren mit der Erstellung einer neuen ihre Gültigkeit, wenn nichts anderes festgelegt wurde.

    Schenkung

    Eine Schenkung erfolgt zu Lebzeiten und kann jederzeit verändert oder widerrufen werden. Im Gegensatz dazu findet eine Erbschaft erst nach dem Tod des Erblassers statt und unterliegt dem Erbrecht. Schenkungen können auch steuerliche Auswirkungen haben, die bei einer Erbschaft anders geregelt sind.

    Schenkungen unterliegen der Schenkungssteuer, doch es gibt steuerliche Freibeträge, die je nach Verwandtschaftsgrad variieren. Zum Beispiel können Eltern ihren Kindern alle 10 Jahre bis zu 400.000 Euro steuerfrei schenken. Achten Sie darauf, die Freibeträge und Fristen zu nutzen, um steuerliche Belastungen zu minimieren.

    Ja, Schenkungen müssen in der Regel dem Finanzamt gemeldet werden, damit die Schenkungssteuer korrekt berechnet werden kann. Es gibt jedoch Freibeträge, bis zu denen keine Steuer anfällt. Eine formelle Meldung ist notwendig, um sicherzustellen, dass keine Steuern nacherhoben werden.

    Unternehmensnachfolge

    Die Übergabe eines Unternehmens erfordert eine gründliche Planung, sowohl hinsichtlich der rechtlichen Struktur als auch der steuerlichen Gestaltung. Es empfiehlt sich, frühzeitig mit einem Anwalt für Erbrecht und einem Steuerberater zusammenzuarbeiten, um rechtliche und steuerliche Risiken zu minimieren.

    Bei der Unternehmensnachfolge gibt es mehrere rechtliche Aspekte zu beachten, z.B. die Sicherstellung der Haftung, vertragliche Vereinbarungen und die Regelung der Nachfolge im Testament oder in einem Ehevertrag. Zudem müssen alle gesetzlichen Vorgaben zur Unternehmensübergabe und zu bestehenden Arbeitsverhältnissen eingehalten werden.

    Eine steueroptimierte Unternehmensnachfolge kann durch die Nutzung von Freibeträgen, Gesellschafterverträgen und der Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten erreicht werden. Es ist ratsam, die Nachfolge frühzeitig zu planen, um von steuerlichen Vorteilen zu profitieren.

    Testamentsvollstreckung

    Eine Testamentsvollstreckung sorgt dafür, dass der letzte Wille des Erblassers nach seinen Vorstellungen umgesetzt wird. Ein Testamentsvollstrecker übernimmt dabei die Verwaltung des Nachlasses, die Erbverteilung und die Abwicklung aller notwendigen Formalitäten.

    Eine Testamentsvollstreckung kann insbesondere in komplexen Nachlassfällen sinnvoll sein, wenn Erben sich nicht einig sind oder wenn der Nachlass viele einzelne Vermögenswerte umfasst. Der Testamentsvollstrecker sorgt für Klarheit, Struktur und eine rechtssichere Abwicklung des Erbes.

    Testamentsvollstrecker kann jeder volljährige und geschäftsfähige Mensch werden, der das Vertrauen des Erblassers genießt. Oft wird ein Anwalt oder ein Notar als Testamentsvollstrecker bestimmt, da diese über die notwendige rechtliche Expertise verfügen.

    Erbenbegleitung und Nachlassabwicklung

    Nach dem Tod des Erblassers erfolgt zunächst die Klärung der Erben und die Prüfung des Testaments. Der Nachlass muss dann aufgeteilt, Verbindlichkeiten müssen beglichen und Steuern gezahlt werden. In vielen Fällen kann ein Anwalt dabei helfen, den Nachlass ordnungsgemäß abzuwickeln.

    Streitigkeiten unter Erben sind leider häufig. Es gibt jedoch rechtliche Möglichkeiten zur Beilegung solcher Konflikte, etwa durch Mediation oder durch die Unterstützung eines Erbrechtsanwalts. In einigen Fällen kann auch eine gerichtliche Klärung erforderlich sein.

    Als Erbe haben Sie sowohl Rechte, wie das Erbe anzutreten und Vermögenswerte zu erhalten, als auch Pflichten, wie die Begleichung von Schulden und die Zahlung von Erbschaftssteuern. Es ist wichtig, die Erbschaft rechtzeitig anzutreten und alle gesetzlichen Fristen zu beachten.

    Vollmacht im Erbrecht

    Eine Vorsorgevollmacht ermächtigt eine Person, Entscheidungen in Ihrem Namen zu treffen, falls Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind. Sie ist besonders wichtig für die medizinische und finanzielle Entscheidungsfindung.

    Im Erbrecht gibt es verschiedene Vollmachten, wie z.B. die Patientenverfügung, die Vorsorgevollmacht und die Generalvollmacht. Jede hat einen spezifischen Zweck, und es ist ratsam, frühzeitig zu klären, welche Vollmacht in Ihrem Fall erforderlich ist.

    Eine Vollmacht sollte erteilt werden, wenn Sie sicherstellen möchten, dass im Falle einer Krankheit oder Unfalles eine vertrauensvolle Person Entscheidungen für Sie treffen kann. Es ist ratsam, eine Vollmacht zu einem frühen Zeitpunkt und in Absprache mit einem Anwalt zu erstellen.